Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftsbereiches „Werbetechnik“
Behnke folia
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unseren Geschäftsräumen deutlich sichtbar bekannt gegeben. Sie können ebenfalls auf unserer Internetpräsenz heruntergeladen werden.
2. Angebote und Leistungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Deren Rechtswirksamkeit tritt ein mit Erteilung einer Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung gegenüber den Kunden. Die von uns genannten Preise werden brutto, d.h. mit Angabe enthaltener Mehrwertsteuer abgegeben. Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass die für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Daten unverändert bleiben. Wir behalten uns vor, auf die Zustellung einer Auftragsbestätigung zu verzichten, wenn die Bestellung nur geringfügig geändert wird oder der Bestellwert sich nicht um mehr als 100,00 € verändert.
Externe Dienstleistungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind wie insbesondere rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserungen von Texten und auch Übersetzungen werden zusätzlich berechnet.
Die von uns genannten Preise gelten ab Werk. Kosten im Zusammenhang mit der Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch für Kosten, die von dem Vertragspartner dadurch verursacht werden, dass er bei geringfügigen Abweichungen von Vorlagen die Neuauflage von Proofs und Probedrucken veranlasst.
Alle uns überlassenen Daten und Muster sind als Kopien auszuhändigen. Bei der Vorlage von Originalen beschränkt sich unsere Haftung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Kosten für die Bearbeitung, Korrektur und sonstige Änderungen von Mustern, Skizzen und Daten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Nach Zusendung eines Korrekturabzuges sind binnen 5 Tagen ab Zugang bei dem Kunden Änderungswünsche mitzuteilen.
Auch bei fehlender ausdrücklicher Erklärung des Kunden gilt die Produktionsfreigabe als erteilt nach Ablauf von 5 Werktagen (montags bis freitags).
Alle Änderungen des ersten Korrekturabzuges sind gesondert zu vergüten, soweit notwendige Änderungen nicht durch unser Verschulden veranlasst sind.
3. Auftragserteilung
Verbindlich für die Auftragserteilung sind nur ein schriftlicher Auftrag durch den Kunden oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Besteller trägt die Gewähr dafür, dass der Auftrag zutreffend erteilt wird.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum zu leisten. Skonto wird, sofern nicht anders vereinbart, nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden angemessene Mahngebühren geltend gemacht. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, sind Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Handelsvertreter, Reisende, Monteure und Fahrer sind nur gegen Vorlage einer Vollmacht dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Lieferbedingungen
Von uns genannte Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Fixe Liefertermine bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Bei Verzögerung der Auslieferung ist eine angemessene Nachfrist zu setzen für die Bewirkung der Leistung, bevor ein Rücktritt durch den Kunden erfolgen kann.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruhen, die wir nicht beeinflussen können wie Streik, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten sowie in allen sonstigen Fällen höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei Zulieferbetrieben von uns entstehen und es deshalb zu einer Verzögerung kommt. Wir behalten uns das Recht vor, Teilmengen zu liefern. Diese sind auf der Grundlage unserer Zahlungsbedingungen zu vergüten. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns ebenfalls vor, weitere Lieferungen so lange einzubehalten, bis die Zahlung der Teilmenge erfolgt ist.
6. Montagetätigkeiten
Wird von uns gelieferte Ware entweder durch uns oder durch Dritte montiert, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eventuell notwendige Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden. Werden diese nicht erteilt, bleibt die Wirksamkeit des uns erteilten Auftrages hiervon unberührt.
Sind für Montagetätigkeiten statische Berechnungen notwendig, sind diese von dem Kunden auf dessen Kosten zu veranlassen.
Von uns mitgeteilte Angebote für Montagearbeiten sind freibleibend und können sich erhöhen, wenn die Durchführung der Montagearbeiten am Montageort aufgrund äußerer Umstände behindert wird. Dies gilt nicht, wenn etwaige Verzögerungen unserem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
7. Versand
Die Art der Versendung wird durch den Kunden bestimmt. Mit Verlassen unseres Betriebs geht die Gefahr der Versendung auf diesen über.
Eine Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur auf Veranlassung des Kunden. Etwaig hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde.
8. Reklamationen/Haftung
Mit der Produktionsfreigabe durch den Kunden geht die Gefahr der fehlerhaften Erstellung auf diesen über. Ausgeschlossen hiervon sind Mängel der Bestellung, die erst im laufenden Produktionsprozess entstanden sind oder vorher nicht erkennbar waren. Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Fehlerhaftigkeit der Ware unverzüglich zu rügen. Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß genehmigt. Bei berechtigten Mängeln sind wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Anderes gilt nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung oder für den Fall, dass eine zuvor zugesicherte Eigenschaft der Bestellung fehlt. Erst im Falle einer fehlgeschlagenen oder unterlassenen Nachbesserung in angemessener Zeit steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten. Werden uns von dem Kunden Materialien zur Verfügung gestellt, die durch uns zu bearbeiten sind, haften wir für Schäden an diesen nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Üblicherweise eintretende Beschädigungen stellen keinen Mangel oder Schaden dar.
Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Vorgelegte Muster gelten als Durchschnittsproben, insbesondere bei Nachbestellungen und Nachlieferungen. Farben aus Farbtabellen nach RAL, HKS oder Pantoneo oder ähnlich sind Annäherungswerte. Farbabweichungen, die druck-, material- oder sonst wie herstellungsbedingt entstehen, stellen keinen Mangel dar.
9. Fahrzeugfolierung/Fahrzeugbeschriftung
Eine Folierung von Fahrzeugen erfolgt nur, wenn das Fahrzeug gereinigt und mit unversiegelter Oberfläche zur Verfügung gestellt wird. Ist dieses nicht erfolgt, sind wie berechtigt, das Fahrzeug durch Dritte reinigen zu lassen. Hiermit verbundene Kosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Folierung von Fahrzeugen können Überlappungen verschiedener Folien auftreten, obgleich wir bemüht sind, dieses zu vermeiden. Soweit das gesamte Erscheinungsbild der Folierung durch die Überlappungen nicht beeinträchtigt wird, stellt dies keinen Mangel dar. Der Besteller hat auf besondere Eigenschaften der Oberflächen bei Fahrzeugen hinzuweisen, insbesondere nachträglich erfolgte Lackierungen, auch bezogen auf Kunststoffoberflächen. Bei der Entfernung von Folienbeschichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden an dem Fahrzeug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt für die Entfernung von durch uns angebrachten Folierungen sowie auch für die Entfernung von durch Dritte aufgebrachte Folierungen. Reklamationen aufgrund fehlender Pflege oder Wäsche werden nicht anerkannt.
10. Textilveredelung
Durch die Veredelung wird die Waschbarkeit von Textilien zum Teil verringert. Reklamationen, die auf fehlerhafter Pflege oder falsches Waschen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Für kundenseitig gelieferte Textilien beschränkt sich unsere Haftung für die Haltbarkeit oder Unversehrtheit der Textilien auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Üblicherweise mit der Veredelung einhergehende Beeinträchtigungen der Textilien stellen keinen Mangel oder Schaden dar.
Die Farb- und Größenangaben der verschiedenen Hersteller unterliegen keiner einheitlichen Norm und weichen voneinander ab. Reklamationen aufgrund kundenseitiger Vorstellungen von Farbe, Größe und Schnitt können aufgrund der bestehenden Toleranzen von uns nicht anerkannt werden. Dieses gilt auch für Farbangaben in Printkatalogen, die druckbedingt nicht den tatsächlichen Farben von Textilien entsprechen können. Unveredelte Mustertextilien werden dem Kunden, sofern Lieferanten diese nicht vom Umtausch ausgeschlossen haben, auf Wunsch kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Werden diese nach Erhalt nicht innerhalb einer Umtauschfrist von 14 Tagen an uns zurückgegeben, wird die Ware dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Warenrückgabe von unveredelten Textilien werden 15 % Handlingskosten (mind. 15,- EUR) vom Warenwert abgezogen. Ein Umtausch in eine andere Größe/Farbe ist kostenfrei, hat jedoch vor Veredelung zu erfolgen. Veredelte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
11. Lagerung fertiger Waren
Der Kunde hat die Ware spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch uns abzuholen. Spätestens 6 Monate nach schriftlicher Bekanntgabe der Fertigstellung/Aufforderung der Abholung wird die Ware entsorgt. Hiermit verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen. Dasselbe gilt für Daten, Muster, Vorlagen usw., die uns zur Verfügung gestellt wurden.
12. Periodische Leistungen
Bei periodisch erfolgenden, regelmäßigen Bestellungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Konditionen zu schließen. Die Kündigung einer solchen Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
13. Nutzungsrechte, Schutzrechte, Urheberrechte
Alle durch uns erstellten Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Layout-Reinzeichnungen sowie alle für die Digitalisierung bearbeiteten, z.B. vektorisierten Daten bleiben unser Eigentum, auch über die Abwicklung des jeweiligen Auftrages hinaus. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.Werden nach Vorgabe durch den Kunden Produkte hergestellt, die zu einer Verletzung von Urheberrechten Dritter führen, haftet ausschließlich der Kunde. Die Frage, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden, fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich und wird durch uns nicht geprüft. Soweit wir wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns von solchen Ansprüchen freizustellen, wenn dessen Vorgaben die Ursache für die Verletzung sind.
14. Datenschutz
Adress- und Produktionsdaten werden durch uns zum Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert. Der Kunde ist hiermit einverstanden. Er hat das Recht, Auskunft hierüber von uns zu verlangen und auch die Löschung der Daten. Die Aufforderung hierzu hat schriftlich zu erfolgen. Weisen uns überlassene Datenträger datenverändernde Codes (Viren, Trojaner, Dialer usw.) auf, sind wir berechtigt, alle sonstigen uns von Kunden überlassenen Datenträger auch ohne weitere Prüfung zurückzuweisen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der Überlassung von datenverändernden Codes behalten wir uns vor.
Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung damit einverstanden, dass wir unsere im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen für eigene Werbezwecke verwenden dürfen. Dies geschieht, soweit möglich, entpersonalisiert.
15. Eigentumsvorbehalt
Fertige und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deren Weiterveräußerung darf ausschließlich im Rahmen der
ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsführung erfolgen. Für den Fall einer Weiterveräußerung an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung an uns ab. Die Abtretung wird durch uns angenommen. Für den Fall einer Beschlagnahme oder Pfändung der von uns gelieferten Waren sind wir unverzüglich hierüber zu informieren. Hiermit verbundene Kosten trägt der Besteller.
Durch uns gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit dem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, falls der Kunde nicht Verbraucher ist, am Sitz unseres Betriebes in 23617 Stockelsdorf.
Hierdurch wird nicht unser Recht ausgeschlossen, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
Die vertraglichen Beziehungen beurteilen sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
Behnke folia · 23617 Stockelsdorf · Stand 01.07.2016